Sind Sie Grundstückeigentümer oder haben Sie eine Eigentumswohnung?
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Warum gibt es die Grundsteuerreform?
Das alte Verfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wurde als
verfassungswidrig erklärt, da hier Einheitswerte aus den Jahren 1964 bzw. 1935 (neue Bundesländer)
zugrunde gelegt werden. Diese veralteten Werte führten zu unterschiedlichen Steuern bei
gleichartigen Grundstücken.
Wer ist davon betroffen?
Alle Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in Deutschland müssen tätig werden.
Was muss gemacht werden?
Alle inländischen Grundstücke, egal ob bebaut oder unbebaut, egal ob vermietet oder selbst genutzt,
müssen neu bewertet werden.
Wie erfolgt die Neubewertung?
Es muss eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den Hauptfeststellungszeitraum
01.01.2022 erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Bewertung erfolgt
i.d.R. mit dem sog. Bundesmodell je nach Vermögensart und Art der Nutzung.
Wann muss man tätig werden?
Die Erklärungen können ab dem 01. Juli 2022 übermittelt werden und müssen spätestens bis zum 31.
Oktober 2022 eingereicht werden. Die Finanzämter erlassen im Anschluss die neuen
Feststellungsbescheide und die Gemeinden legen ihre Hebesätze fest. Die „neue“ Grundsteuer ist
dann ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Bis dahin muss noch die „alte“ Grundsteuer gezahlt werden.
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Feststellungserklärung. Sprechen Sie uns an!
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